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Personenfreizügigkeitsabkommen Schweiz – EU: Wichtige Neuerungen ab 1. April 2012
Mit der dritten Aktualisierung von Anhang II des Freizügigkeitsabkommens zwischen der Schweiz und der EU werden die neuen Verordnungen (EG) Nr. 883/2004 und die Durchführungsverordnung (EG) Nr. 987/2009 die bisher anwendbaren Verordnungen (EWG) Nr. 1408/71 und 574/72 ersetzen. Die neuen Regeln treten am 1. April 2012 in Kraft. Mehr...
Änderungen auf 1. Januar 2012
Eine Übersicht über die Änderungen auf 1. Januar 2012 bei Beiträgen und Leistungen erhalten Sie mit folgendem Link:
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