Anmeldung zum Bezug von Familienzulagen
Sie sind Mitglied unserer Familienausgleichskasse und möchten einen Arbeitnehmer oder eine Arbeitnehmerin zum Bezug von Familienzulagen anmelden. Bitte verwenden Sie dafür unser Anmeldeformular oder machen Sie eine Online-Meldung über connect. Beachten Sie dazu auch unser Hinweisblatt.
Connect
Wussten Sie, dass Sie über die Plattform connect den aktuellen Stand der bewilligten Zulagen Ihrer Mitarbeitenden online abrufen können? Dies erleichtert Ihnen die Kontrolle der Jahresabrechnung.
Mehr Informationen zum Anspruch auf Familienzulagen finden Sie in den folgenden Dokumenten
Familienzulagen gemäss Bundesgesetz
Familienzulagen für Kinder mit Wohnsitz im Ausland
Merkblatt 6.08 - Familienzulagen
Rechtsgrundlagen
Bundesgesetz über die Familienzulagen
Bundesverordnung über Familienzulagen
Kantonale Familienzulagengesetze
