Beitragspflicht der Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Arbeitgeber und Arbeitnehmende entrichten die Beiträge an die AHV/IV/EO und ALV je hälftig. Sowohl die Beiträge an die Familienausgleichskasse als auch die Verwaltungskosten gehen ausschliesslich zu Lasten der Arbeitgeber.
Wie hoch sind die Beiträge?
Der Online-Rechner gibt Auskunft.
Weitere Informationen finden Sie hier:
Merkblatt 2.01 - Lohnbeiträge an die AHV, die IV und die EO
Merkblatt 2.05 - Entgelte bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Merkblatt 2.06 - Hausdienstarbeit
Merkblatt 2.07 - Vereinfachtes Abrechnungsverfahren für Arbeitgeber
Merkblatt 2.08 - Beiträge an die Arbeitslosenversicherung
Merkblatt 2.11 - Beitragspflicht auf Kurzarbeits- und Schlechtwetterentschädigungen