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Arbeitgeberrevision
Welches sind häufige Fehler, die von Revisoren berichtigt werden müssen?
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Welches sind häufige Fehler, die von Revisoren berichtigt werden müssen?
Welches sind häufige Fehler, die von Revisoren berichtigt werden müssen?
Nicht abgerechnete Lohnbestandteile:
Beispiele: Reinigungslöhne, Verwaltungsratshonorare, Provisionen, Naturallöhne, geldwerte Leistungen, als Spesen bezeichnete und verbuchte Lohnbestandteile; Privatanteile für Geschäftsfahrzeuge, Zulagen
Falsch abgerechnete Lohnbestandteile
Beispiele: Lehrlingslöhne Naturallöhne, Kurzarbeit, Schlechtwetterentschädigungen, Kranken- und Unfalltaggelder
Nicht erfasste Arbeitnehmende
Beispiele: Aushilfen, Mitarbeitende Familienmitglieder, Haushaltspersonal, Lehrlinge, Renterinnen/Rentner, Verwaltungsratsmitglieder, Freie Mitarbeiter und externe Berater, die im Sinne der AHV nicht als Selbständigerwerbende gelten
Unsere Tipps:
- Lassen Sie Ihr Spesenreglement von der kantonalen Steuerverwaltung genehmigen
- Beachten Sie, dass Kranken- und Unfalltaggelder nicht zum AHV-pflichtigen Lohn gehören
Merkblatt 2.01 - Lohnbeiträge an die AHV, die IV und die EO
Merkblatt 2.04 - Beiträge an die AHV, die IV, die EO und die ALV auf geringfügigen Löhnen
Merkblatt 2.05 - Entgelte bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Merkblatt 2.11 - Beitragspflicht auf Kurzarbeits- und Schlechtwetterentschädigung
Detaillierte Ausführungen über die AHV-pflichtigen Lohnbestandteile finden Sie in der Wegleitung über den massgebenden Lohn in der AHV, IV und EO (WML).
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AHV-Reform, gültig ab 1.1.2024
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