Integrationsmassnahmen

Die Integrationsmassnahmen schliessen die Lücke zwischen sozialer und beruflicher Integration. Es handelt sich um eine Vorstufe zur Vorbereitung auf Massnahmen beruflicher Art.

Die Integrationsmassnahmen sind insbesondere auf versicherte Personen mit psychisch bedingter Einschränkung der Arbeitsfähigkeit ausgerichtet. Voraussetzung ist, dass die versicherte Person seit mindestens sechs Monaten zu wenigstens 50% arbeitsunfähig ist und dadurch die Voraussetzungen für die Durchführung von Massnahmen beruflicher Art geschaffen werden können.

Die Eingliederung von Menschen mit Behinderungen in den Arbeitsmarkt wird zusätzlich gefördert durch Anreize für die Arbeitgeber. Es handelt sich insbesondere um den Arbeitsversuch, den Einarbeitungszuschuss, den Beitrag an den Arbeitgeber und eine Entschädigung für Beitragserhöhungen.

Anmeldung

Die versicherte Person muss sich bei der IV-Stelle des Wohnsitzkantons anmelden.

Das notwendige Anmeldeformular finden Sie hier: Anmeldung für Erwachsene: berufliche Integration/Rente.

Mehr nützliche Informationen finden Sie hier:

Merkblatt 4.01 - Leistungen der IV
Merkblatt 4.06 - Das IV-Verfahren

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