


Wie hoch ist die Mutterschaftsentschädigung?
Die Mutterschaftsentschädigung beträgt 80% des vor der Niederkunft erzielten durchschnittlichen Erwerbseinkommens (maximal Fr. 220 pro Tag während 14 Wochen). Wenn das Neugeborene unmittelbar nach der Geburt während mindestens 14 Tagen im Spital bleiben muss, kann sich die Dauer der Ausrichtung der Mutterschaftsentschädigung um die Dauer der Hospitalisierung verlängern, höchstens aber um 56 Tage.
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Zur Bestimmung des massgebenden Erwerbseinkommens werden neben dem Lohn auch Zulagen (z.B. Schicht-, Schmutz-, Nachtarbeitszulagen), 13. Monatslohn und Gratifikationen berücksichtigt.
Bei unregelmässigem Erwerbseinkommen (z.B. Werkstudentinnen, Arbeitsverträge auf Abruf) wird auf das durchschnittliche Erwerbseinkommen der letzten 12 Monate (ev. auch kürzere Periode) abgestellt.
Wenn der Arbeitgeber in der Anspruchsperiode Lohnfortzahlung von mindestens 80 % leistet, wird die Mutterschaftsentschädigung ihm ausbezahlt.
Merkblatt 6.02 - Mutterschaftsentschädigung
- Anspruch Mutterschaftsentschädigung
- Berechnung und Höhe der Mutterschaftsentschädigung
- Anmeldung Mutterschaftsentschädigung
- Mutterschaftsversicherung des Kantons Genf
- Adoptionsentschädigung