Gleichzeitige Erwerbstätigkeit in mehreren Staaten
Spezialregeln bezüglich der Versicherungsunterstellung bei gleichzeitiger Erwerbstätigkeit in mehreren Staaten gelten insbesondere für EU/CH-Bürger innerhalb der EU/CH bzw. CH-/EFTA-Bürger innerhalb der EFTA. Die Versicherungsunterstellung in der Schweiz wird mit dem Formular A1 durch die zuständige Ausgleichskasse bestätigt. Für grenzüberschreitende Fälle mit einem Bezug zu Grossbritannien (Brexit per 31.12.2020) erhalten Sie hier weitere Informationen.
Anmeldung:
Mehrfachtätigkeiten sind entweder online in der Plattform ALPS unter „Mehrfachtätigkeit" oder „besondere Berufsgruppen*" oder bei der Ausgleichskasse mit dem Formular „
Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung A1 bei gleichzeitiger Erwerbstätigkeit in mehreren Staaten
" zu beantragen.
Möglicherweise ist es erforderlich, mit dem ausländischen Arbeitgeber eine Vereinbarung über die Entrichtung der Beiträge zu schliessen. In konkreten Fällen helfen wir Ihnen gerne weiter.
Möglicherweise ist es erforderlich, mit dem ausländischen Arbeitgeber eine Vereinbarung über die Entrichtung der Beiträge zu schliessen. In konkreten Fällen helfen wir Ihnen gerne weiter.
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