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Nichterwerbstätige Ehepartner/innen

Nicht erwerbstätige Ehepartner/innen von in der Schweiz versicherten Erwerbstätigen

Eine Person, die ihren versicherten Ehepartner oder ihre versicherte Ehepartnerin ins Aus­land begleitet und dort selber keine Erwerbstätigkeit ausübt, ist je nach Staatsvertrag ent­we­der mitversichert oder kann der obligatorischen AHV/IV beitreten.

In beiden Fällen ist eine Anmeldung an die Ausgleichskasse des erwerbstätigen Ehepartners bzw. der erwerbstätigen Ehepartnerin erforderlich.

Ergänzende Informationen finden Sie im Anmeldeformular oder in den Ziffern 18 ff. des Merkblattes Arbeit­nehmende im Ausland und Ihre Angehörigen.

Nicht erwerbstätige Ehepartner/innen von im Ausland versicherten Erwerbstätigen

Eine nicht erwerbstätige Person mit Wohnsitz in der Schweiz, deren Ehepartner/in in einem Vertragsstaat erwerbstätig ist und der dortigen obligatorischen Versicherung untersteht oder als entsandte Person trotz Erwerbstätigkeit in der Schweiz weiterhin im Ursprungsland versi­chert bleibt, ist in der Schweiz als Nichterwerbstätige/r beitragspflichtig.

Zuständig für den Bezug der Beiträge ist die kantonale Ausgleichskasse am Wohnsitz.

Ausnahmen: Personen, die aufgrund des Sozialversicherungsabkommens weiterhin im Ursprungsland versichert bleiben.

Anschrift
AUSGLEICHSKASSE WIRTSCHAFTSKAMMER BASELLAND
Viaduktstr. 42
4002 Basel
Telefon 061 285 22 22
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