Tod eines Angehörigen
            
            
                Mit dem Tod erlöschen alle persönlichen Ansprüche auf Leistungen der Sozialversicherungen. 
 Melden Sie deshalb den Tod Ihres Angehörigen der zuständigen Ausgleichskasse, wenn für die verstorbene Person einer der folgenden Punkte zutrifft: 
- Sie bezieht eine Alters-, Invaliden-, Witwen-, Witwer- oder Waisenrente
- Sie bezieht ein Taggeld der Invalidenversicherung
- Sie bezieht eine Hilflosenentschädigung
- Sie bezieht Ergänzungsleistungen
- Sie bezahlt Beiträge als nichterwerbstätige Person
- Sie ist selbständigerwerbend.
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                   AHV-Reform, gültig ab 1.1.2024
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                           Vollmacht
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