Früherfassung und Frühintervention
            
            
                Die Früherfassung zielt darauf ab, so früh wie möglich mit Personen in Kontakt zu treten, welche aus gesundheitlichen Gründen in ihrer Arbeitsfähigkeit eingeschränkt sind und bei denen die Gefahr einer Chronifizierung der gesundheitlichen Beschwerden besteht. 
 Die Früherfassung richtet sich an Personen, die 
- während mindestens 30 Tagen ununterbrochen arbeitsunfähig waren, oder
- innerhalb eines Jahres wiederholt Kurzabsenzen aufweisen
Die Meldung an die IV-Stelle des Wohnsitzkantons kann durch die betroffene Person selber oder nach Rücksprache mit der betroffenen Person durch den Arbeitgeber, die beteiligten Versicherungen oder die Sozialhilfe erfolgen.
Das notwendige Meldeformular finden Sie hier:
Meldeformular für Erwachsene: Früherfassung.
Mehr nützliche Informationen finden Sie hier:
Merkblatt 4.12 - Früherfassung und Frühintervention
Merkblatt 4.01 - Leistungen der IV
Merkblatt 4.06- Das IV-Verfahren
 
               
               
               
       
                   AHV-Reform, gültig ab 1.1.2024
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                           Vollmacht
Vollmacht
                       
               
                