Entsendung 
  
  
Sie werden von Ihrem schweizerischen Arbeitgeber für eine befristete Zeit in einen Vertragsstaat entsandt: Sie können weiterhin in der Schweiz versichert bleiben.Nähere Informationen erhalten Sie hier. 
  
 Sie werden von Ihrem schweizerischen Arbeitgeber in einen Nichtvertragsstaat entsandt: Wenn Sie den Wohnsitz ins Ausland verlegen, können Sie unter gewissen Umständen die obligatorische Versicherung weiterführen oder der freiwilligen Versicherung beitreten. 
  
  
   Mehr nützliche Informationen finden Sie hier: 
  Merkblatt 10.02 - Freiwillige Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung 
  
  Merkblatt 10.03 - Angehörige von Staaten, mit welchen die Schweiz kein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat 
 
               
               
               
       
                   AHV-Reform, gültig ab 1.1.2024
AHV-Reform, gültig ab 1.1.2024
                           Vollmacht
Vollmacht
                       
               
                