Betreuungsentschädigung
            
            
                Erwerbstätige Eltern, die ihre Erwerbstätigkeit für die Betreuung ihres schwer kranken oder schwer verunfallten minderjährigen Kindes unterbrechen müssen, haben Anspruch auf einen entschädigten Betreuungsurlaub von 14 Wochen. 
 Die Betreuungsentschädigung beträgt 80% des durchschnittlichen Erwerbseinkommens, welches vor dem Entschädigungsanspruch erzielt wurde. Es werden maximal 98 Taggelder während einer Rahmenfrist von 18 Monaten ausgerichtet. Sind beide Elternteile anspruchsberechtigt, können sie den Bezug der Taggelder frei unter sich aufteilen (z.B. 2 x 49 Tage). 
Formulare
Ergänzungsblatt zur Anmeldung Betreuungsentschädigung
Folgemeldung Betreuungsentschädigung
Merkblatt
              Für Privatpersonen
            
            
              Pensionierung / Rente
            
            
              Änderungsmeldungen
            
            
              Erklärvideos
            
             
               
               
               
       
                   AHV-Reform, gültig ab 1.1.2024
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                           Vollmacht
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               AHV-Reform, gültig ab 1.1.2024
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