Erwerbsausfallentschädigung
            
            
                Anspruch auf Erwerbsausfallentschädigungen (EO) haben Dienstleistende für 
- für jeden besoldeten Diensttag in der schweizerischen Armee, im Zivilschutz und im Rotkreuzdienst;
- für jeden anrechenbaren Diensttag im Zivildienst;
- für jeden Kurstag bei eidgenössischen oder kantonalen Kaderbildungskursen von Jugend+Sport und Jungschützenleiterkursen.
              Für Privatpersonen
            
            
              Pensionierung / Rente
            
            
              Änderungsmeldungen
            
            
              Erklärvideos
            
             
               
               
               
       
                   AHV-Reform, gültig ab 1.1.2024
AHV-Reform, gültig ab 1.1.2024
                           Vollmacht
Vollmacht
                       
               AHV-Reform, gültig ab 1.1.2024
AHV-Reform, gültig ab 1.1.2024
                   
                