Anspruch Mutterschaftsentschädigung
            
            
                Wer hat Anspruch auf  Mutterschaftsenschädigung (Schweiz)?
 Anspruch auf eine Mutterschaftsentschädigung haben Mütter, die 
- 
     in den neun Monaten vor der Geburt des Kindes im Sinne des AHV-Gesetzes obligatorisch versichert waren 
    
 
- in dieser Zeit während mindestens fünf Monaten eine Erwerbstätigkeit ausgeübt haben
- im Zeitpunkt der Geburt entweder Arbeitnehmerinnen oder Selbständigerwerbende sind.
Der Anspruch auf die Mutterschaftsentschädigung beginnt am Tag der Niederkunft und endet spätestens nach 98 Tagen. Er endet vorzeitig, wenn die Mutter vor Ablauf der Anspruchsperiode wieder eine Erwerbstätigkeit aufnimmt.
Merkblatt 6.02 - Mutterschaftsentschädigung
 
               
               
               
       
                   AHV-Reform, gültig ab 1.1.2024
AHV-Reform, gültig ab 1.1.2024
                           Vollmacht
Vollmacht
                       
               
                