Lohndeklaration

Wichtige Informationen zur Jahreslohnmeldung 2025

Einreichefrist
Die Jahreslohnmeldung muss bis 30.01.2026 bei der Kasse eintreffen. Bitte verpassen Sie diese Frist auf keinen Fall. Bei verspäteter Einreichung sind auf den auszugleichenden Beträgen rückwirkend ab Jahresbeginn gesetzliche Verzugszinsen von 5 % zu entrichten (Art. 41bis Abs. 1 Bst. d AHVV). Hier finden Sie die Anleitung und wichtige Hinweise zum Ausfüllen der Lohnmeldung.  Nutzen Sie die Vorteile der Online-Lohnmeldung. Sie haben folgende Möglichkeiten:

Lohnmeldung via Einmalcode

Sie sind noch nicht bei connect angemeldet. Mit dem Einmal-Code auf der Rekapitulation können Sie uns Ihre Jahreslohndeklaration online einreichen. Hier geht's zum Einmallogin

Lohmeldung via connect
Sie sind noch nicht für connect angemeldet und möchten dieses dauerhaft nutzen: Bestellung Registrierungscode

Einstieg für bisherige Benutzer: Login für bisherige connect Benutzer

Lohnmeldung via ELM
Mit einem swissdec-zertifizierten Lohnprogramm können Sie Ihre Daten direkt aus Ihrem Buchhaltungsprogramm übermitteln.

Unsere Empfängernummer lautet:

   - AHV-AVS 114.000

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite von Swissdec.

Abschaltung ELM 4 per 30.06.2026

Die Löhne und Mitarbeitermeldungen können ab 01.07.2026 nur noch über ELM 5 übermittelt werden. Bei Fragen empfehlen wir die folgende Infoseite der Swissdec: Abschaltung ELM 4.0 | Swissdec

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