Wichtige Informationen zur Jahreslohnmeldung 2025
Einreichefrist
Die Jahreslohnmeldung muss bis
30.01.2026 bei der Kasse eintreffen. Bitte verpassen Sie diese Frist auf keinen Fall. Bei verspäteter Einreichung sind auf den auszugleichenden Beträgen rückwirkend ab Jahresbeginn gesetzliche Verzugszinsen von 5 % zu entrichten (Art. 41bis Abs. 1 Bst. d AHVV).
Hier finden Sie die Anleitung und wichtige Hinweise zum Ausfüllen der Lohnmeldung. Nutzen Sie die Vorteile der Online-Lohnmeldung. Sie haben folgende Möglichkeiten:
Lohnmeldung via Einmalcode
Sie sind noch nicht bei connect angemeldet. Mit dem Einmal-Code auf der Rekapitulation können Sie uns Ihre Jahreslohndeklaration online einreichen.
Hier geht's zum Einmallogin
Lohnmeldung via ELM
Mit einem swissdec-zertifizierten Lohnprogramm können Sie Ihre Daten direkt aus Ihrem Buchhaltungsprogramm übermitteln.
Unsere Empfängernummer lautet:
- AHV-AVS 114.000
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite von
Swissdec.
Abschaltung ELM 4 per 30.06.2026
Die Löhne und Mitarbeitermeldungen können ab 01.07.2026 nur noch über ELM 5 übermittelt werden. Bei Fragen empfehlen wir die folgende Infoseite der Swissdec: Abschaltung ELM 4.0 | Swissdec