Wichtige Informationen zur Jahreslohnmeldung
2022...
Wichtige Informationen zur Jahreslohnmeldung 2022.
Einreichefrist
Die Jahreslohnmeldung muss bis
30.1.2023 bei der Kasse eintreffen. Bitte verpassen Sie diese Frist auf keinen Fall. Bei verspäteter Einreichung sind auf den auszugleichenden Beträgen rückwirkend ab Jahresbeginn gesetzliche Verzugszinsen von 5 % zu entrichten (Art. 41bis Abs. 1 Bst. d AHVV).
Hier finden Sie die Anleitung und wichtige Hinweise zum Ausfüllen der Lohnmeldung.
Nutzen Sie die Vorteile der Online-Lohnmeldung. Sie haben folgende Möglichkeiten:
Lohnmeldung via Einmalcode
Sie sind noch nicht bei connect angemeldet. Mit dem Einmal-Code auf der Rekapitulation können Sie uns Ihre Jahreslohndeklaration online einreichen.
Lohmeldung via connect
Sie sind noch nicht für connect angemeldet und möchten dieses dauerhaft nutzen:
Einstieg für bisherige Benutzer:
Login für bisherige connect Benutzer
Lohnmeldung via ELM
Mit einem swissdec-zertifizierten Lohnprogramm können Sie Ihre Daten direkt aus Ihrem Buchhaltungsprogramm übermitteln. Unsere Empfängernummer lautet:
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite von
Swissdec.