Erfahren Sie hier alles über die Corona-Entschädigung für Erwerbsausfall und ihre
Geltendmachung...
(Letzte Aktualisierung 1.07.2022)
Die Entschädigungen für Corona-Erwerbsausfall sind ausgelaufen. Lediglich Personen in arbeitgeberähnlicher Stellung und Selbstständigerwerbende (sowie deren mitarbeitende Ehegatten und eingetragene Partner/Partnerinnen), die im Veranstaltungsbereich tätig sind und eine erhebliche Einschränkung der Erwerbstätigkeit erfahren, haben bis 30. Juni 2022 Anspruch auf die Entschädigung. Die Geltendmachung dieses Anspruchs muss bis spätestens 30.09.2022 erfolgen.
Online-Anmeldung:
Mehr Informationen finden Sie hier:
Merkblatt: "6.13 – Corona Erwerbsersatzentschädigung für Ansprüche ab dem 17. September 2020"
Corona: Auswirkungen auf die Sozialversicherungen im internationalen Kontext: Link BSV