Zinsabzug auf dem investierten Eigenkapital - Art. 18 Abs. 2 AHVV
Für das Jahr 2025 kann vom Einkommen aus selbstständiger Erwerbstätigkeit ein Zins von 1% des im Betrieb investierten Eigenkapitals abgezogen werden.
Der Zins entspricht nach Art. 18 Abs. 2 AHVV „der jährlichen Durchschnittsrendite der Anleihen in Schweizer Franken der nicht öffentlichen inländischen Schuldner gemäss Statistik der Schweizerischen Nationalbank". Berücksichtigt werden die ausgewiesenen Renditen von CHF-Anleihen verschiedener Schuldnerkategorien der drei Rubriken „Pfandbriefinstitute", „Geschäftsbanken" sowie „Industrie und Handel" mit einer Laufzeit von 8 Jahren. Die Daten werden im Datenportal der SNB unter ergänzende Daten: Renditen und Anleihen publiziert. Der Durchschnitt beläuft sich für das vergangene Jahr auf 0,925 %. Nach der Rundungsregel von Art. 18 Abs. 2 AHVV wird der massgebende Zinssatz auf das nächste halbe Prozent auf- oder abgerundet, womit für das Jahr 2025 ein Zinssatz von 1% resultiert.