Anmeldung zum Bezug von Familienzulagen
 Sie sind Mitglied unserer Familienausgleichskasse und möchten einen Arbeitnehmer oder eine Arbeitnehmerin zum Bezug von Familienzulagen anmelden. Bitte verwenden Sie dafür unser Anmeldeformular oder machen Sie eine Online-Meldung über connect. Beachten Sie dazu auch unser Hinweisblatt. 
  
   Connect 
 Wussten Sie, dass Sie über die Plattform connect den aktuellen Stand der bewilligten Zulagen Ihrer Mitarbeitenden online abrufen können? Dies erleichtert Ihnen die Kontrolle der Jahresabrechnung. 
Mehr Informationen zum Anspruch auf Familienzulagen finden Sie in den folgenden Dokumenten
Familienzulagen gemäss Bundesgesetz
Familienzulagen für Kinder mit Wohnsitz im Ausland 
 Merkblatt 6.08  - Familienzulagen
  
  
   Rechtsgrundlagen 
Bundesgesetz über die Familienzulagen
 Bundesverordnung über Familienzulagen 
Kantonale Familienzulagengesetze
              
 
       
               
               
               
                   AHV-Reform, gültig ab 1.1.2024
AHV-Reform, gültig ab 1.1.2024
                           Vollmacht
Vollmacht
                       
                