Anmeldung Vaterschaftsentschädigung
            
            
   Die Anmeldung durch Ihren Arbeitgeber kann erst erfolgen, nachdem Sie den 14-tägigen Vaterschaftsurlaub bezogen haben oder spätestens 6 Monate nach der Geburt des Kindes. Zuständig ist die Ausgleichskasse jenes Arbeitgebers, bei welchem Sie den letzten Tag des Vaterschaftsurlaubs bezogen haben. 
  
   Als Selbständiger melden Sie sich direkt bei Ihrer Ausgleichskasse an. Sind Sie gleichzeitig Arbeitnehmer und selbständigerwerbend, ist die Ausgleichkasse zuständig, an die Sie die Beiträge für die selbstständige Erwerbstätigkeit bezahlen. 
 
               
               
               
       
                   AHV-Reform, gültig ab 1.1.2024
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                           Vollmacht
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