Hier finden Selbständigerwerbende nützliche Informationen.
Als selbständigerwerbend gelten Personen, welche
- in eigenem Namen und auf eigene Rechnung arbeiten
- in unabhängiger Stellung sind und ihr eigenes wirtschaftliches Risiko tragen
Weiteres zum Thema:
Wie hoch sind die Beiträge?
Der Online-Rechner gibt Auskunft.
Weitere Informationen finden Sie in folgenden Merkblättern:
Merkblatt 2.02 - Beiträge der Selbständigerwerbenden an die AHV, die IV und die EO
Merkblatt 2.09 - Selbständigerwerbende in der schweizerischen Sozialversicherung
Nachzahlung und Verzugszinsen vermeiden
Ist die Differenz zwischen den Akonto- und definitiven Beiträgen grösser als 25%, muss die Ausgleichskasse von Gesetzes wegen Verzugszinsen von 5% p.a. erheben. Um dies zu vermeiden, bitten wir Sie, uns wesentliche Änderungen des Einkommens mitzuteilen. Am einfachsten erledigen Sie dies online über unsere Plattform connect.
Weitere Informationen finden Sie in folgenden Merkblättern:
Merkblatt 2.02 - Beiträge der Selbständigerwerbenden an die AHV, die IV und die EO
Merkblatt 2.09 - Selbständigerwerbende in der schweizerischen Sozialversicherung
Die Ausgleichskassen führen für jede beitragspflichtige Person ein individuelles Konto (IK). Dort wird nach Abschluss des Beitragsjahres das Jahreseinkommen der einzelnen Arbeitnehmenden eingetragen. Das individuelle Konto dient als Grundlage für die spätere Rentenberechnung.
Ihr persönlicher IK-Auszug
Bestellen Sie hier online und kostenlos einen Auszug aus Ihrem individuellen Konto:
Die AHV-Nummer, die Sie für die Bestellung benötigen, finden Sie ausser auf dem AHV-Ausweis auch auf der Ausweiskarte Ihrer Krankenkasse.
Bestellung Kontoauszug
Der Kontoauszug wird nach ca. drei Wochen an Ihre Postadresse zugestellt. Ein Versand per E-Mail ist aus Sicherheitsgründen nicht möglich. Wird die Richtigkeit der Einträge nicht anerkannt, kann innert 30 Tagen nach Erhalt des Auszuges bei der kontoführenden Ausgleichskasse Berichtigung verlangt werden.
Erklärvideo «Auszug aus dem individuellen Konto»
Merkblätter
Merkblatt 1.01 - Auszug aus dem individuellen Konto (IK)
Merkblatt 1.04 - Erläuterungen zum Auszug aus dem individuellen Konto
Merkblatt 1.05 - Erläuterungen zur Kontenübersicht
Weiteres zum Thema:
Der Versicherungsausweis dient zur Erleichterung des administrativen Verkehrs mit den Ausgleichskassen bzw. den Durchführungsorganen. Die Informationen des AHV-Versicherungsausweises sind auch auf der Krankenversicherungskarte des obligatorischen schweizerischen Krankenversicherers enthalten. Bei Amtsgängen kann deshalb anstelle des AHV-Ausweises auch die Krankenversicherungskarte verwendet werden.
Bei einem Stellenwechsel ist dem neuen Arbeitgeber der AHV-Ausweis (oder die schweizerische Krankenversicherungskarte) vorzulegen, damit dieser die Anmeldung an die Ausgleichskasse vornehmen kann. Der Ausweis muss der Kasse vom Arbeitgeber nicht mehr physisch eingereicht werden. Die Übermittlung der Daten genügt. Verwenden Sie dazu unsere Online-Plattform connect.
Bestellung
Da alle Angaben des AHV-Versicherungsausweises auch auf der Versicherungskarte des schweizerischen Krankenversicherers enthalten sind, ist eine Anmeldung für einen Versicherungsausweis der AHV nur notwendig für Personen, die keine schweizerische Krankenversicherungskarte besitzen (wie beispielsweise Grenzgänger oder Personen, die aus dem Ausland zuziehen).
Wo bestelle ich einen neuen Versicherungsausweis?
Selbständige, die (z.B. infolge Heirat oder Scheidung) den Namen geändert oder den AHV-Ausweis verloren haben, bestellen einen neuen Ausweis direkt bei ihrer Ausgleichskasse
Formular
Anmeldung für einen Versicherungsausweis
Berichtigung von Fehlern
Fehler (wie falsche Schreibweise des Namens, falsches Geburtsdatum oder Geschlecht) kann nur das zuständige Personenregister des Bundes korrigieren.
Verlangen Sie die Berichtigung Ihrer Personalien mit dem nachstehenden Formular und schicken Sie dieses an die Einwohnerkontrolle Ihres Wohnorts:
Antrag auf Berichtigung der Personalien in einem amtlichen Personenregister des Bundes
Bemerkung: Arbeitnehmende melden ihre Adressänderung ausschliesslich dem Arbeitgeber.
Bitten benützen Sie für Ihre Anmeldung unsere Anmeldeformular:
Sie werden neu selbständig:
Fragebogen zur Abklärung der sozialversicherungsrechtlichen Stellung von erwerbstätigen Personen
Zusatzfragebogen für Teilhaber von Personengesellschaften.
Sie sind bereits als Selbständigerwerbende/r anerkannt und bei einer Ausgleichskasse registriert:
Anmeldeformular für Selbständigerwerbende, Personengesellschaften und juristische Personen
Kontakt
Fragen betreffend der Mitgliedschaft bei unserer Kasse, beantworten wir Ihnen gerne. Rufen Sie uns an (+41 61 285 22 22 ), oder buchen Sie einen Online-Termin über unsere Homepage. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.
Weiteres zum Thema
Weitere Informationen zur Ausgleichskasse der Witschaftskammer Baselland finden Sie hier.
AHV-Reform, gültig ab 1.1.2024
Vollmacht